AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
( Stand 01.01.2008 )

Folgende Vertragsbedingungen werden von Stefan Woitschak für das Projekt Circus Smiley dem Kunden überlassen und werden Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen:

1. Zahlungbedingungen

A) Circus Smiley erteilt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich rein netto zuzüglich dem gesetzlichen, in Deutschland abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte.
Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat Circus Smiley Anspruch auf Zahlung dieser Steuer. Die Erhebung eines Eintrittsgeldes, sowie dessen Höhe, zu den Galavorstellungen und/oder Proben und der Verkauf der Eintrittskarten bleibt allein dem Circus Smiley vorbehalten.
Ist ein Pauschalbetrag für alle Leistungen vereinbart worden, bleibt es dem Kunden frei ein Eintrittsgeld zu erheben.
Der Gesamtbetrag ist – falls nicht anders vereinbart – zahlbar ohne Abzüge am 2. Probentag.
B) Das Honorar umfasst alle Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.
C) Eventuell entstehende GEMA- Gebühren, sowie Energie-, Wasser- und Abfallkosten und Kosten für notwendige Genehmigungen werden vom Kunden übernommen.
D) Alle Veranstaltungs- und Raumkosten, wie Energie, Raummiete, Aufsichtspersonal, Saaltechnik, Reinigung, Feuerwehr, medizinische Notfallversorgung ecetera werden direkt vom Kunden abgerechnet.

2. Durchführung; Organisation

A) Die Durchfürung und Ausgestaltung der Veranstaltung erfolgt auf Basis des vorliegenden Vertrages.
B) Circus Smiley ist in der Ausgestaltung des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei. Den künstlerischen Weisungen des Kunden oder eines Dritten unterliegt Circus Smiley nicht.
C) Von Seiten des Kunden werden die Veranstaltungsräume an den auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen Mitarbeitern des Circus Smiley für Installation von Beleuchtungs- und Beschallungstechnik sowie für Bühnenproben zugänglich gemacht.

3. Unmöglichkeiten

A) Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise unmöglich die der Kunde zu vertreten hat, so behält Circus Smiley den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Bei Open- Air- Veranstalungen trägt der Kunde das Wetterrisiko.
B) Wird die Erbringung der Vertragsleistung durch Circus Smiley oder deren Beauftragten infolge Krankheit, höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, noch vor geschehenem Veranstaltungsbeginn unmöglich, so entfallen die gegenseitigen Ansprüche auf Vertragserfüllung.
Schadenersatzansprüche gegen Circus Smiley bestehen in diesem Fall nicht. Circus Smiley wird die Hinderungsgründe dem Kunden unverzüglich per Fax oder Telefon anzeigen.
C) Wird die Durchführung der Veranstaltung nach Beginn infolge Krankheit, höherer Gewalt oder aus anderen Gründen die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat unmöglich, so hat Circus Smiley Anspruch auf anteilige Honorarzahlung, sowie anteilige Auslagenerstattung für die bis dahin erbrachten Leistungen.
Schadenersatzansprüche gegen Circus Smiley bestehen in diesem Fall nicht

4. Haftung

A) Eine Haftung des Circus Smiley für Sachschäden die durch leichte oder einfache Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Beauftragten von Circus Smiley verursacht worden sind wird ausgeschlossen.
B) Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung sowie die Haftung in vollem Umfang für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung vom Circus Smiley tragen wir. Circus Smiley übernimmt aber keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durchBesucher verursacht worden sind.
C) Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Zelten, Spielgeräten oder Befahren und so weiter, gehen zu Lasten des Kunden.
D) Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet Circus Smiley nur bis maximal der vereinbarten Vertragssumme. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche gegenüber Circus Smiley ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Kunden ist Circus Smiley nicht verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen.
E) Circus Smiley haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen der Veranstaltungsverhältnisse zu diesen Dritten auftreten können. Circus Smiley haftet nicht für die Verwirklichung des Sponsorenkonzeptes. Dies gilt nur soweit nicht zwingende gesetzliche Reglungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörung nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von beruhen.
F) Circus Smiley hat rechtliche Zulässigkeit sowie fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der von Circus Smiley entwickelten Gestaltung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen wenn Circus Smiley trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Vertragspartners die Werbemaßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde Circus Smiley von Rechten dritter, die aufgrund dessen gegen Circus Smiley geltend gemacht werden, freizustellen.
G) Die Aufsichtspflicht für die Kinder und auch die Versicherungspflicht der Kinder und Begleitpersonen obliegt dem Veranstalter. Circus Smiley ist für Personenschäden und Unfällen sowie Schäden die durch die Kinder oder Begleiter während der Anwesenheit des Circus Smiley entstehen nicht haftbar zu machen.

5. Sonstiges

A) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten über das vereinbarte Honorar zu geben. Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig Pressemitteilungen herauszugeben.
B) Die skizzierten Ideen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum von Circus Smiley. Eine weitergehende Nutzung, die Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung bedarf der Zustimmung von Circus Smiley.
C) Circus Smiley ist berechtigt, das Projekt auf Bild- und Tonträger jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Foto- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung, sachlichen und zeitlichenlichen Geltungsbereich.
Circus Smiley behält sich ein Einspruchsrecht für eine, über den Vertrag hinausgehende Nutzung undVerbreitung von Bild- und Tonträgern jeder Art durch den Kunden oder durch Dritte vor.

6. Schlussbestimmung

A) Sollten eine oder einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
B) Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
C) Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
D) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen ist- soweit zulässig- das Amtsgericht Parchim oder das Landgericht Schwerin unabhängig davon wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.